10.02.2021 - Für die Haltung von Puten mit gekürztem Schnabel ist es nach dem Runderlass des Nds. Landwirtschaftsministeriums vom 14.3.2019 für alle niedersächsischen Putenhalter verpflichtend, die befristete Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens für den Putenbestand nachzuweisen. Dies erfordert u.a. die Teilnahme der Putenhalter an Schulungen zu den „Empfehlungen zur Vermeidung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus“, die im niedersächsischen Tierschutzplan erarbeitet wurden. Nach dem Runderlass müssen Putenhalter spätestens bis zum 30.06.2021 an einer Schulung teilgenommen haben.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet nunmehr neue Schulungs-Termine an. Die nächsten Schulungen finden statt am: 23.03.2021, 14.04.2021 und 21.04.2021, Beginn jeweils 10.00 Uhr. Die Schulungen werden als Online-Seminare durchgeführt.
Die Anmeldung findet über die Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen statt. Für die Anmeldung und weitere Informationen, folgen Sie bitte den beigefügten Links:
23.03.2021: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/action/vera.html?id=5907
14.04.2021: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/action/vera.html?id=5911
21.04.2021: Veranstaltungs-Link wird noch bekannt gegeben.